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Gericht: Legasthenie entschuldigt nicht alle Fehler

Ein Gymnasiast muss eine Klasse wiederholen:

Seine Legasthenie gilt zwar gemäss Gericht als Behinderung,

doch wissen muss er dennoch viel.

Ein Schüler einer Kantonsschule hatte ungenügende Noten – er müsse die zweite Klasse wiederholen, wurde ihm beschieden. Dagegen rekurrierte der Schüler: Die Noten seien generell neu zu überdenken und die diagnostizierte Teilleistungsstörung in Form einer Legasthenie sei in angemessener Form zu berücksichtigen.

 

Die Bildungsdirektion hatte diesen Rekurs abgewiesen.

Zum selben Schluss gelangt nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht.

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