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oder auf andere Art einen Berufsabschluss erlangen
Berufsabschluss für Erwachsene
Wenn Sie viel Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt,
aber noch keinen Berufsabschluss haben,
so können Sie den Berufsabschluss
über ein so genanntes Verfahren
zur "Validierung von Bildungsleistungen"
oder auf dem 2. Bildungsweg erwerben.
Dann ist die Validierung von Bildungsleistungen für Sie
möglicherweise der geeignete Weg.
Allerdings ist diese Möglichkeit erst im Aufbau!
www.berufsberatung.ch/dyn/1454.aspx
«Validierung von Bildungsleistungen»
Die Partner sind die Kantone, der Bund und die Organisationen der Arbeitswelt (OdA).
Die Kantone bauen die Verfahren auf und stellen die Ausweise aus.
Der Bund regelt die Anforderungen an die Verfahren und anerkennt sie. Die OdA definieren auf Basis der jeweiligen Bildungsverordnung
die Qualifikationsprofile der Berufe. Ihre Expertinnen und Experten prüfen die Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten.
Eine Lehre beginnen - ohne Geld?
Wenn Sie arbeitslos und beim RAV angemeldet sind
- und Ihre Rahmenfrist nicht abgelaufen ist -
können Sie beim RAV ein Gesuch um Ausbildungszuschüsse stellen!
zitiert von einer RAV-Website:
"Haben Sie Interesse, eine max. 3-jährige Grundausbildung nachzuholen?
Sie sind bereits 30 Jahre alt (bzw. werden während der Ausbildung
30 Jahre alt), verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben in Ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten,
eine Stelle zu finden. Sie verfügen über keinen Abschluss einer Hochschule oder höheren Fachschule.
Falls dies zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, eine höchstens dreijährige Grundausbildung mit Hilfe der Ausbildungszuschüsse (AZ) anzustreben - sofern Sie einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abschliessen können und das RAV Ihr entsprechendes Gesuch um Ausbildungszuschüsse vor Lehrantritt bewilligt.
Lohn + Ausbildungszuschüsse = max. Fr. 3'500.- pro Monat.
Weitere Informationen und die notwendigen Formulare für ein Gesuch um Ausbildungszuschüsse erhalten Sie bei Ihrem RAV." www.rav.zh.ch

