
Lehrabschluss nachholen
oder auf andere Art einen Berufsabschluss erlangen
Berufsabschluss für Erwachsene
Wenn Sie viel Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt, aber noch keinen Berufsabschluss haben, so können Sie den Berufsabschluss über ein so genanntes Verfahren zur "Validierung von Bildungsleistungen" oder auf dem 2. Bildungsweg erwerben.
Zum Berufsabschluss durch Validierung
("Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises") von Bildungsleistungen
Sie haben während mindestens fünf Jahren Erfahrungen in der Arbeitswelt gesammelt und möchten in diesem Berufsfeld einen eidgenössisch anerkannten Abschluss erlangen?
Dann ist die Validierung von Bildungsleistungen für Sie
möglicherweise der geeignete Weg.
Allerdings ist diese Möglichkeit erst im Aufbau!
www.berufsberatung.ch/dyn/1454.aspx
Sendung "Espresso" vom 20. Mai 2010
Durch Erfahrung zum Berufsabschluss
«Validierung von Bildungsleistungen»
Die Validierung von Bildungsleistungen ist eine Verbundaufgabe:
Die Partner sind die Kantone, der Bund und die Organisationen der Arbeitswelt (OdA).
Die Kantone bauen die Verfahren auf und stellen die Ausweise aus.
Der Bund regelt die Anforderungen an die Verfahren und anerkennt sie. Die OdA definieren auf Basis der jeweiligen Bildungsverordnung
die Qualifikationsprofile der Berufe. Ihre Expertinnen und Experten prüfen die Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten.
www.validacquis.ch/InfoKand.php
Eine Lehre beginnen - ohne Geld?
Wenn Sie arbeitslos und beim RAV angemeldet sind
- und Ihre Rahmenfrist nicht abgelaufen ist -
können Sie beim RAV ein Gesuch um Ausbildungszuschüsse stellen!
zitiert von einer RAV-Website:
"Haben Sie Interesse, eine max. 3-jährige Grundausbildung nachzuholen?
Sie sind bereits 30 Jahre alt (bzw. werden während der Ausbildung
30 Jahre alt), verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben in Ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten,
eine Stelle zu finden. Sie verfügen über keinen Abschluss einer Hochschule oder höheren Fachschule.
Falls dies zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, eine höchstens dreijährige Grundausbildung mit Hilfe der Ausbildungszuschüsse (AZ) anzustreben - sofern Sie einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abschliessen können und das RAV Ihr entsprechendes Gesuch um Ausbildungszuschüsse vor Lehrantritt bewilligt.
Lohn + Ausbildungszuschüsse = max. Fr. 3'500.- pro Monat.
Weitere Informationen und die notwendigen Formulare für ein Gesuch um Ausbildungszuschüsse erhalten Sie bei Ihrem RAV." www.rav.zh.ch
