
Basel-Stadt
Verzeichnis der
"Schweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)"
Schweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
Im Kanton Basel-Stadt gibt es
Richtlinien für die öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt zur Leistungserhebung und Leistungsbewertung bei attestierten Lernstörungen, Sprachstörungen und Behinderungen
Dieses Dokument beschreibt Richtlinien zur Leistungserhebung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit attestierten Lernstörungen, Sprachstörungen und Behinderungen.
Die Richtlinien äussern sich weder zur Diagnostik und Therapie noch zur Förderung von betroffenen Schülerinnen und Schülern.
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Schülerinnen und Schüler mit attestierter Teilleistungsstörung oder Behinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, der ihnen hilft, die Störung oder Behinderung zu kompensieren.
Zu den Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs zählen namentlich mehr Zeit in allen zeitlich limitierten Prüfungssituationen, eine Reduktion der Zahl der Prüfungsaufgaben und die Bereitstellung technischer oder anderer Hilfsmittel wie Computer, Taschenrechner, Einmaleins-Tabelle. Das Mass des Nachteilsausgleichs bemisst sich am Grad der Beeinträchtigung.
Richtlinien für die öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt
