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Erleichterungen

bei der Lehrabschlussprüfung (LAP)

Legasthenie an Berufsfachschulen
Josephine nennt sie (die Legasthenie) eine «Hürde, die mich nicht aufhält».

Sie braucht aber trotzdem Prüfungserleichterung an der LAP.

Zum Glück lernt sie Köchin.


Von einer Prüfungserleichterung ausgeschlossen wäre sie

jedoch in der kaufmännischen Grundbildung, in den beruflichen Grundbildungen des Detailhandels oder wenn sie Mediamatikerin, Informatikerin oder Telematikerin lernen würde!
Das gilt für den Kanton Aargau.


Mehr Glück hätte sie im Kanton Basel-Landschaft.

Hier werden Prüfungen im Fach Allgemeinbildung lediglich auf Inhalt und Stil, aber nicht bezüglich der Rechtschreibung bewertet (Ausnahmen: Kauffrau und Buchhändlerin).


Eine solche Regelung gab es bis vor drei Jahren auch im Kanton

St. Gallen, aber sie wurde abgeschafft. Heute können Legasthenikerinnen und Legastheniker nur noch um Verlängerung der Prüfungszeit ersuchen.


Das entspricht nicht einmal ganz den gesetzlichen Vorschriften.
Nach dem

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2002

liegt eine

«Benachteiligung bei der Inanspruchnahme von Aus- und
Weiterbildung» schon dann vor, wenn die «Dauer und Ausgestaltung ... (von) Prüfungen den spezifischen Bedürfnissen
Behinderter nicht angepasst sind».

Auch das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung, Art. 3, 7, 18 und 22

sowie die Berufsbildungsverordnung (BBV)

fordern die

«Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen».

zitiert aus: Legasthenie an Berufsfachschulen von Steffen Kawalek
bch-fps.ch

Eine Hürde, die mich nicht aufhält



Merkblatt 204 - Erleichterungen LAPDie Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz hat 2009

ein Merkblatt herausgegeben. (Die SDBB ist eine Institution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK.)
Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Unterstützung bei einer Lese- und Rechtschreib- oder einer Rechenschwäche im Verlaufe der Ausbildung und bei der Abschlussprüfung bestehen.

Es wendet sich an betroffene Lernende, Berufsbildner/innen und Eltern.
Prüfungserleichterungen LAP


 

Gewerblich-Industrielle Berufsschule Bern Die Gewerblich-Industrielle

Berufsschule Bern (gibb)

hat ein Konzept zur Legasthenie und Dyskalkulie in der beruflichen Grundbildung ausgearbeitet, das sich auf das Merkblatt der DBK (www.sbbk.ch) abstützt.
Legasthenie und Dyskalkulie in der beruflichen Grundbildung

www.gibb.ch



Viele andere Berufsfachschulen haben eigene Merkblätter herausgegeben. Nur einige Beispiele:
Kanton St.Gallen:

Richtlinie für die Berücksichtigung von Behinderungen an Lehrabschlussprüfungen

Bildungszentrum Uster:

Prüfungserleichterungen an der Lehrabschlussprüfung
Kanton Zug:

Unterstützung Lernender mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten

Kanton Luzern:

Umgang mit LRS und RS an Berufsfachschulen


 

 

 

 

 

 

  • Legasthenie an Berufsfachschulen

   Steffen Kawalek
    Link

   ________________________

 

  • Merkblatt der SBBK

   (heute EDK)

    Merkblatt

   ________________________

 

  • Merkblätter in den Kantonen

   St. Gallen

    Link

   Uster

    Link

   Zug

    Link

   Luzern

    Link

   ________________________