Erleichterungen bei der Lehrabschlussprüfung (LAP)
Legasthenie an Berufsfachschulen
Josephine nennt sie (die Legasthenie/Dyslexie)
eine «Hürde, die mich nicht aufhält».
Sie braucht aber trotzdem Prüfungserleichterung an der LAP.
Im Kanton Basel-Landschaft
werden Prüfungen im Fach Allgemeinbildung lediglich auf Inhalt und Stil, aber nicht bezüglich der Rechtschreibung bewertet (Ausnahmen: Kauffrau und Buchhändlerin).
Eine solche Regelung gab es bis vor drei Jahren
auch im Kanton St. Gallen,
aber sie wurde abgeschafft.
Heute können Legasthenikerinnen und Legastheniker nur noch um Verlängerung der Prüfungszeit ersuchen.

Das entspricht nicht einmal ganz den gesetzlichen Vorschriften.
Nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2002
liegt eine
«Benachteiligung bei der Inanspruchnahme von Aus- und
Weiterbildung» schon dann vor, wenn die «Dauer und Ausgestaltung ... (von) Prüfungen den spezifischen Bedürfnissen
Behinderter nicht angepasst sind».
Auch das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung, Art. 3, 7, 18 und 22
sowie die Berufsbildungsverordnung (BBV)
fordern die
zitiert aus: Legasthenie an Berufsfachschulen von Steffen Kawalek
bch-fps.ch
Eine Hürde, die mich nicht aufhält
Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz
hat 2009 ein Merkblatt herausgegeben.
(Die SDBB ist eine Institution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK.)
Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Unterstützung bei einer Lese- und Rechtschreib- oder einer Rechenschwäche im Verlaufe der Ausbildung und bei der Abschlussprüfung bestehen.
Es wendet sich an betroffene Lernende, Berufsbildner/innen und Eltern.
Die Gewerblich-Industrielle
Berufsschule Bern (gibb)
hat ein Konzept zur Legasthenie und Dyskalkulie in der beruflichen Grundbildung ausgearbeitet, das sich auf das Merkblatt der DBK (www.sbbk.ch) abstützt.
in der beruflichen Grundbildung




Viele andere Berufsfachschulen haben eigene Merkblätter herausgegeben. Nur einige Beispiele:
Kanton St.Gallen
Richtlinien für die Berücksichtigung von Behinderungen an Lehrabschlussprüfungen
Bildungszentrum Uster
Prüfungserleichterungen an der Lehrabschlussprüfung
Kanton Zug
Unterstützung Lernender mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten
Kanton Luzern
Umgang mit LRS und RS an Berufsfachschulen

