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Erleichterungen bei der Lehrabschlussprüfung (LAP)

 

 

 

 


 

berufsfachschulen

Legasthenie an Berufsfachschulen
Josephine nennt sie (die Legasthenie/Dyslexie)

eine «Hürde, die mich nicht aufhält».

Sie braucht aber trotzdem Prüfungserleichterung an der LAP.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

basel_land 

Im Kanton Basel-Landschaft

 

werden Prüfungen im Fach Allgemeinbildung lediglich auf Inhalt und Stil, aber nicht bezüglich der Rechtschreibung bewertet (Ausnahmen: Kauffrau und Buchhändlerin).

 

 

 

 

 

 

 


 

st_gallen 

Eine solche Regelung gab es bis vor drei Jahren

auch im Kanton St. Gallen,

aber sie wurde abgeschafft.

Heute können Legasthenikerinnen und Legastheniker nur noch um Verlängerung der Prüfungszeit ersuchen.

 

 

 

 

 

 

 


 

recht

Das entspricht nicht einmal ganz den gesetzlichen Vorschriften.
Nach dem

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von 2002

liegt eine

«Benachteiligung bei der Inanspruchnahme von Aus- und
Weiterbildung» schon dann vor, wenn die «Dauer und Ausgestaltung ... (von) Prüfungen den spezifischen Bedürfnissen
Behinderter nicht angepasst sind».

Auch das Berufsbildungsgesetz (BBG) und die Berufsbildungsverordnung, Art. 3, 7, 18 und 22

sowie die Berufsbildungsverordnung (BBV)

fordern die

«Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen».

zitiert aus: Legasthenie an Berufsfachschulen von Steffen Kawalek
bch-fps.ch

pdf  Eine Hürde, die mich nicht aufhält

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz 

hat 2009 ein Merkblatt herausgegeben.

(Die SDBB ist eine Institution der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK.)


Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Möglichkeiten zur Unterstützung bei einer Lese- und Rechtschreib- oder einer Rechenschwäche im Verlaufe der Ausbildung und bei der Abschlussprüfung bestehen.

Es wendet sich an betroffene Lernende, Berufsbildner/innen und Eltern.

pdf  Prüfungserleichterungen LAP

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

GIBB 

Die Gewerblich-Industrielle

Berufsschule Bern (gibb)

hat ein Konzept zur Legasthenie und Dyskalkulie in der beruflichen Grundbildung ausgearbeitet, das sich auf das Merkblatt der DBK (www.sbbk.ch) abstützt.

 

pdf   Legasthenie und Dyskalkulie

 in der beruflichen Grundbildung

www.gibb.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

st_gallen

 

uster

 

zug

 

luzern

 

Viele andere Berufsfachschulen haben eigene Merkblätter herausgegeben. Nur einige Beispiele:


Kanton St.Gallen

pdf   Richtlinien für die Berücksichtigung von Behinderungen an Lehrabschlussprüfungen

 

Bildungszentrum Uster

pdf   Prüfungserleichterungen an der Lehrabschlussprüfung



Kanton Zug

pdf  Unterstützung Lernender mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten

 

Kanton Luzern

pdf  Umgang mit LRS und RS an Berufsfachschulen