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gut zu wissen

Die Situation für Kinder mit Legasthenie hat sich im Rahmen der Schulreformen in den Kantonen eher verschlechtert.
So ist im Kanton Zürich die individuelle Förderung im Einzel- oder Gruppenunterricht weggefallen. Legastheniker werden fast überall nur noch im Rahmen der Integrativen Förderung (IF) aufgefangen.
Andere Kantone haben noch die Zweigleisigkeit: IF und Einzel- oder Gruppenförderung.

IV zieht sich aus dem Bereich Legasthenieförderung zurückIm Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) zog sich die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV)

per 1. Januar 2008 aus der Sonderschulfinanzierung zurück.

Seit 2008 sind dafür die Kantone und Gemeinden zuständig.

 

Klar ist nur: Es ist von Kanton zu Kanton verschieden!

 

Ausserdem finden umwälzende Veränderungen in der Schweizer Schullandschaft statt. Was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Vieles ist aber auch schlicht nicht geregelt!

Eigentlich muss darum jede Mutter, jeder Vater, aber auch jeder Jugendliche bedacht sein, mit den Verantwortlichen der zuständigen Behörden oder Bildungseinrichtungen ins Gespräch

zu kommen.

Bilaterale Verhandlungen sind in der Schweiz ja gross geschrieben!

 

Damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden können, weisen wir Sie auf das Verzeichnis der "Schweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)" hin. Dort finden Sie die Adressen aller kantonalen Departemente.

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)Schweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 

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Prüfungserleichterungen für LegasthenikerDer "bilaterale Weg" hat Erfolg!

Ein beachtenswertes Beispiel ist Jona Lüddeckens, der an der Kantonsschule Oerlikon (Gymnasium) in Zürich durch zähe Verhandlungen Prüfungserleichterungen für Legastheniker erreichte.
Prüfungserleichterungen der Kantonsschule Oerlikon 

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Jona Lüddeckens hat viel erreicht!Das Thema seiner Maturarbeit war deshalb

"Versuch der Implementierung eines
Legasthenie-Erlasses an der KSOe".

Wir gratulieren Jona Lüddeckens für seine Hartnäckigkeit!
Maturitätsarbeit von Jona Lüddeckens 

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Basel BSWir freuen uns, dass das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Richtlinien zur Leistungserhebung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit attestierten Lernstörungen, Sprachstörungen und Behinderungen herausgegeben hat.
Unter anderem wird darin auch klar von einem Nachteilsausgleich gesprochen.

Richtlinien der Stadt Basel

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  • Erziehungsdirektorenkonferenz

   Link

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  • Richtlinien der Stadt Basel

    Link

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  • Prüfungserleichterungen

   Kantonsschule Oerlikon

    Link

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