Gut zu wissen
Die Situation für Kinder mit besonderem Förderbedarf hat sich im Rahmen der Schulreformen in den Kantonen eher verschlechtert.
So ist im Kanton Zürich die individuelle Förderung im Einzel- oder Gruppenunterricht so gut wie weggefallen.
Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie werden fast überall nur noch im Rahmen der Integrativen Förderung (IF) aufgefangen.
Andere Kantone haben noch die Zweigleisigkeit: IF und Einzel- oder Gruppenförderung.
In schweren Fällen sind auch Logopäden für die Förderung zuständig.
Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) zog sich die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) per 1. Januar 2008 aus der Sonderschulfinanzierung zurück - und damit kündigte sie auch die Zuständigkeit für die Legasthenieförderung.
Seit 2008 sind dafür die Kantone zuständig.
Wir freuen uns, dass das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Richtlinien zur Leistungserhebung und Leistungsbewertung bei Schülerinnen und Schülern mit attestierten Lernstörungen, Sprachstörungen und Behinderungen herausgegeben hat. Unter anderem wird darin auch klar von einem Nachteilsausgleich gesprochen.

Im Kanton Luzern ist seit Herbst 2010
ein "Merkblatt zum Umgang mit LRS un RS" in Kraft.
Es wurde von der Dienststelle Volksschulbildung
des Kt. LU heraus gegeben.
