Inclusion Handicap: Öffentliche Beratung am BGER
Di, 7. Mai 2024
10:00 Uhr am Bundesgericht LausanneLiebe Mitglieder, liebe Alle,
Am 7. Mai findet am Bundesgericht in Lausanne eine öffentliche Beratung statt und zwar geht es um eine junge Frau, der der Nachteilsausgleich (Zeitzuschlag) bei der Eintrittsprüfung zur Veterinärmedizin (Numerus Clausus) verweigert wurde.
Es handelt sich um einen strategischen Prozess, der von den Anwälten von Inklusion Handicap geführt wird.
Dieser Termin ist für uns, Verband Dyslexie Schweiz, von grösster Wichtigkeit. Täglich kriegen wir Anfragen von Menschen mit Dyslexie (und anderen Dys-Behinderungen), denen der Nachteilsausgleich verweigert wird. Es ist Zeit, dass in der Schweiz sich etwas ändert.
Deshalb bitten wir Euch diesem Termin Beachtung zu geben, zum Bundesgericht zu kommen oder zumindest die Information weiterzuverbreiten.
Achtung! Man muss sich beim Bundesgericht auf dessen Homepage zum Event anmelden.
In der Hoffnung Euch möglichst zahlreich in Lausanne zu sehen, mit herzlichen Grüssen,
Tania Shakarchi,
VDS Präsidentin